Klärung: Wer bezahlt die Toilettenbrille, Mieter oder Vermieter?

Toilettenbrille und Deckel: Mietersache oder Vermieter?

Verantwortung für Toilettenbrillen: Klärung der Zuständigkeiten zwischen Mieter und Vermieter

Die Frage, ob der Mieter oder der Vermieter für die Anschaffung oder den Austausch einer Toilettenbrille sowie des dazugehörigen Deckels zuständig ist, sorgt häufig für Streitigkeiten in Mietverhältnissen. Gemäß § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietwohnung in einem Zustand zu überlassen und zu erhalten, der den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Dies schließt die Funktionsfähigkeit aller Sanitäranlagen ein, zu denen auch die WC-Keramik, die Spülung und die Befestigungen zählen.

Regelungen im Detail

Toilettenbrillen und -deckel werden als übliche Verschleißteile betrachtet, deren Austausch in der Verantwortung des Mieters liegt. Diese Auffassung wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) mehrfach bestätigt. Ausnahmen bestehen lediglich, wenn die Brille oder der Deckel bereits bei Einzug defekt oder unvollständig waren oder wenn im Mietvertrag abweichende Regelungen getroffen wurden.

Überblick über die Zuständigkeiten

  • WC-Keramik (Schüssel): Vermieter
  • Toilettenbrille: Mieter
  • Deckel (Softclose): Mieter
  • Befestigungsschrauben: Mieter
  • Sitzheizung/elektronische Funktionen: Fallabhängig

Neueste Entwicklungen

Im Jahr 2024 entschied das Gericht für Arbeitssachen (LAG) Köln, dass Mieter bei modernen ‚Duroplast-Brillen‘ keinen Anspruch auf Erstattung durch den Vermieter haben, sofern keine Mängel vorliegen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) warnt vor ‚Upgrades‘: Mieter dürfen keine teureren Modelle auf Kosten des Vermieters verlangen.

Wesentliche Fakten und Trends

Eine Umfrage des DMB aus dem Jahr 2024 zeigt, dass Sanitärstreitigkeiten 12 % aller Konflikte zwischen Mietern und Vermietern ausmachen, wobei 28 % dieser Streitigkeiten Toilettenbrillen betreffen. Der Haus & Grund Verband berichtet, dass 65 % der Fälle zugunsten der Vermieter entschieden werden.

Meinungen von Experten

Toilettenbrillen sind eine Mieterpflicht, da sie wie Glühbirnen einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Vermieter sind nur bei baulichen Mängeln in der Verantwortung. – Dr. Johannes Hömme (DMB-Vorstand)

Statistisch gesehen halten Toilettenbrillen 5 bis 8 Jahre; viele Mieter ignorieren dies jedoch. – Dr. Stefan Homburg (Haus & Grund)

Praktische Hinweise und Empfehlungen

Bei Einzug sollte der Zustand der Toilettenbrille und des Deckels im Übergabeprotokoll festgehalten werden. Sollte ein Defekt auftreten, ist es ratsam, diesen schriftlich mit Fotos zu dokumentieren und selbst eine neue Brille zu erwerben.

Nachhaltigkeitshinweis

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Schlussfolgerung

In Deutschland ist die Verantwortung für die Toilettenbrille eindeutig dem Mieter zuzuordnen – dies wird durch die Rechtsprechung klar belegt. Bei Unsicherheiten sollte eine Klärung mit einem Mieterverein oder einem entsprechenden Verband erfolgen.

Bildquelle: Bildquelle: Jan Antonin Kolar auf Unsplash

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LETZTES UPDATE: 12.April 2026 von
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